Aktuelles

Ausgegebenem Anlass nehmen auch wir Stellung zu den von den Mieterschutzvereinen und Mieterschutzverbänden massiv propagierten Mietzinsüberprüfungen nach dem Richtwertgesetz und zum Aufruf, das Mietrechtsgesetz nach 30 Jahren zu reformieren.

 

In einem Punkt gehen wir mit den Mieterschutzorganisationen konform, nämlich dass das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz den tatsächlichen zeitlichen Gegebenheiten angepasst und sowohl für Vermieter wie auch Mieter verständlich sein muss.

 

Keine Übereinstimmung finden wir in jedem Fall darin, dass die Mietpreise unverhältnismäßig gestiegen wären, denn die Mieterschutzorganisationen sehen dies etwas Weltfremd und beachten dabei nicht, dass auch die Kosten für die Erhaltung der Mietobjekte gestiegen ist und es nicht sein kann, dass ein Vermieter, der eigenes Geld einsetzt und das Risiko des Unternehmer trägt, noch eigenes Geld dazuzahlen soll, um anderen Menschen (den Mietern) die Möglichkeit zu geben ein Dach über den Kopf zu haben. Es ist wohl nur Verständlich, dass ein Unternehmer der Geld investiert und das Risiko trägt auch einen bescheidenen Gewinn erwirtschaften darf.

 

Was das Richtwertgesetz betrifft, so sind wir der Meinung, dass dieses nicht mehr zeitgemäß ist und der Komplexität so verwirrend ist, dass es der normale Vermieter gar nicht verstehen kann. Hier versuchen die Mieterschutzorganisationen tatsächlich den Vermieter das letzte Hemd zu nehmen und respektieren nicht, dass es ohne Vermieter keine Mietwohnungen geben würde und genau deren Klientel kein Dach über dem Kopf hätte. Wir sehen die Vermietung in einen fair-play, nämlich der Vermieter bietet an und der Mieter möchte es oder eben auch nicht – man nennt dies freie Marktwirtschaft.

 

Abgesehen davon sind wir der Überzeugung, dass das Richtwertgesetz nicht Verfassungskonform sein kann und grob gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weshalb wir in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hofbauer & Wagner entsprechende Klagen und Beschwerden einbringen werden.

 

Warum vertreten wir diese Überzeugung: Das ist einfach beantwortet und von Ihnen leicht nachvollziehbar. Das Richtwertgesetz bestimmt den maximal möglichen Mietzins für eine Normwohnung (O.K.-was ist das?) und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. So kann ein Vermieter für eine Normwohnung (50m²) in Leibnitz (Stmk) 372,00 €uro, in Baden oder Mödling 276,50 €uro und in Wien 269,50 €uro als Mietzins nehmen, obwohl die Grundstückskosten in Wien, Wien-Umgebung, Baden oder Mödling das 10 bis 30-fache betragen wie in Leibnitz und das Gleiche gilt auch für den Kauf einer Eigentumswohnung. Alleine in einem Bundesland wie Niederösterreich gibt es hier zwischen Scheibbs, Gmünd und Mistebach gegenüber Baden, Mödling, Wien-Umgebung so erhebliche Unterschiede (bis zum 10-fachen) in den Kaufpreisen und dennoch darf der Vermieter überall nur 276,50 €uro als Mietzins berechnen.

 

Dies ist natürlich nur eine sehr grobe Darstellung, da die Feinheiten so gelagert sind, dass der Vermieter noch sehr viel mehr benachteiligt ist.

 

Wir würden uns sehr freuen, wenn die Kampfansage – VERNICHTET DIE BÖSEN VERMIETER von den Mieterorganisationen überdacht werden würden, denn ohne die Existenz der Vermieter würden hunderttausende Frauen, Männer und Familien Obdachlos sein, da die Gemeinden, Länder und der Bund oder deren eigene Wohnungs-gesellschaften den Bedarf an Wohnraum nicht abdecken können.

 

Es ist uns durchaus bewusst, dass wir nicht „mehr als 2 Mio.“ sind wie die Mieter, aber wir sind uns auch bewusst, dass es unumgänglich ist eine starke Interessensvertretung auf der Seite der Vermieter zu haben, um deren künftige Existenz zu ermöglichen.

 

Sie können dies unterstützen, indem Sie als Vermieter oder Eigentümer Mitglied werden, was ganz einfach ist, denn Sie finden auf unserer Webseite unter „MITGLIEDSCHFT“ ein Anmeldeformulas, welches Sie ausgefüllt an

                                              office@oevsv.eu

senden können.

Ö S T E R R E I C H I S C H E R       EIGENTÜMER  & VERMIETER       B U N D E S V E R B A N D

Zentrale Postanschrift: WASSERGASSE 35                                   A-2500 BADEN bei WIEN ÖSTERREICH / AUSTRIA

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