Mit der Veröffentlichung dieser Urteile wollen wir den Vermietern zeigen, dass die Rechte der Vermieter durchsetzbar sind und die Meinung, dass manche Mieter alle Rechte auf ihrer Seite hätten, widerlegen und das Bewusstsein der Vermieter stärken. Als einzige Österreichweite Interessensvertretung der Vermieter sind wir unserer Verantwortung auch bewusst und stehen für ein "fair play" auf beiden Seiten.
Durch die Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien haben wir qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte an unserer Seite, die auf Wunsch gerne unsere Mitglieder vertreten und zur Wahrung ihrer Rechte beitragen
Thema – Mietzinsüberprüfung
Vermieter stehen unter Schock, wenn das Schreiben der MA50 ins Haus flattert.
Verständlich – denn etliche neue Vereine(?), welche vorgeben für die Mieter eine kostenlose(?) Überprüfung des zulässigen Hauptmietzinses durchzuführen, werben damit und zocken dabei die Mieter ab, da die Mieter bis zu 70% der Rückzahlung, welche die Mieter erhalten an eine Organisation [bestehend aus einem Verein (angeblich gemeinnützig), einen vermeintlichen Prozessfinanzierer (der ein Kostenrisiko übernimmt, welches es nicht gibt) und einer Anwaltskanzlei], abgeben muss.
Trotz dieser für uns fragwürdigen Methode können wir die Vermieter beruhigen, denn nicht auf alle Altbauwohnungen trifft dies zu. Es gibt viele Ausnahmen, welche sich aus unterschiedlichsten Gründen (§ 20 WGG, vorzeitige begünstigte Rückzahlung usw.) ergeben.
Ein solches Urteil finden Sie hier:
Mit dem folgenden Urteil wollen wir den Vermietern zeigen, dass Mieter welche vorsätzlich den Frieden und die Ruhe in einem Mehrfamilien-Wohnhaus stören, trotz der Vollanwendung des MRG gekündigt werden können. Es ist nicht so, dass der Vermieter dies dulden oder hinnehmen muss, wenn ein Mieter gegen die Hausordnung verstößt, Unruhe verbreitet und andere Mitbewohner in der Ruhe stört.
Es ist aber auch so, dass immer solcher Mieter eine Rechtsschutzversicherung haben und damit den Vermieter einschüchtern, weil dieser sich vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten fürchtet und daher kein Verfahren anstrebt. Mit diesem Urteil möchten wir Ihnen als Vermieter Mut machen und zeigen, dass Sie durchaus lohnt ein Verfahren vor Gericht durchzuführen, um Ihr Recht zu schützen.
Der Anwalt der Beklagten eröffnete bereits zu Beginn der ersten Verhandlung, dass er alle Instanzen und eine Revision durchziehen wird, weil er ohnedies seine Kosten durch die Rechtsschutzversicherung seiner Mandantin bezahlt bekommt. Dadurch lassen wir uns allerdings nicht beeindrucken und waren auch erfolgreich damit.
Hier das Ergebnis der Berufung beim Landesgericht gegen das Urteil. Die Berufung wurde abgewiesen und das Urteil bestätigt. Eine ordentliche Revision wurde bereits von Landesgericht als nicht zulässig erklärt.
Leider werden immer wieder laienhafte Mietverträge abgeschlossen, die den Mietzins, die gesetzliche Umsatzsteuer, den Betriebskosten-Aconto, den Heizkosten-Aconto und andere Details wie Ausstattung, Gartenmitbenützung, PKW-Abstellplätze, Dachboden- oder Kellerabteile nicht klar und verständlich deklarieren, was oft von Mietern zu deren Vorteil ausgelegt werden kann. Bitte bedenken Sie immer, dass auch ein Mietvertrag ein verbindliches Rechtsgeschäft mit gegenseitigen Pflichten und Rechten ist, weshalb wir Ihnen dringend raten den Mietvertrag von erfahrenen Profis erstellen zu lassen. Hierbei zu sparen ist sparen auf der falschen Seite, denn ein unklarer Mietvertrag kann sehr viel Verluste für den Vermieter einbringen, was vermieden werden kann.
Ein ganz besonders schwerer Fehler sind dabei die Bezeichnungen „Pauschale“, da der Mieter dies als Pauschalbetrag auslegen kann und im Falle von Nachzahlungen für Betriebskosten oder Heizkosten zu großen Problemen führen. Ebenfalls mangelt es bei der Vermietung auch an Aufklärung, was in welchen Betrag definitiv enthalten ist. Es ist aber auch nicht so, dass Sie den Mieter erklären müssen, wie viel KWh bei den Aconto-Beträgen beinhaltet ist, oder was ein Normalverbrauch ist, aber ein gewisses Maß an Aufklärung muss auf jedem Fall sein, um spätere gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
In dem nachfolgenden Urteil sehen Sie eine Entscheidung, über die wir sehr stolz sind, weil es eine Richtlinie darstellt, wie aufgeklärt werden sollte und wie Mieter das Wort „Pauschal“ auszulegen versuchen.
Whats up very cool site!! Guy .. Excellent .. Wonderful ..
I will bookmark your website and take the feeds additionally?
I am happy to find a lot of helpful information here in the submit, we
want develop extra techniques on this regard, thank you for sharing.
. . . . .
Interessante Page. Das Design und die nuetzlichen Informationen gefallen mir besonders gut.
Wir finden, dass es an der zeit war eine Interessensvertretung für Vermieter zu schaffen, die deren Interessen so zielstrebig und erfolgreich vertritt
Ab April 2014 werden wir laufend Urteile veröffentlichen, welche die unrichtige
Meinung, dass Mieter immer Recht haben, wieder in das richtige Licht rückt und zur Aufklärung der Vermieter beiträgt.
Ö S T E R R E I C H I S C H E R EIGENTÜMER & VERMIETER B U N D E S V E R B A N D
Zentrale Postanschrift: WASSERGASSE 35 A-2500 BADEN bei WIEN ÖSTERREICH / AUSTRIA
BÜROZEITEN: TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG
Montag bis Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr
Tel.: ++43 (0) 5 02270 Fax: ++43 (0) 5 02270 100 Mail: office@oevsv.eu
ZVR: 996762431 Steuernummer: 29 103/8263
Die sachlich und fachlich kompetente und Österreichweite Interessensvertretung für private Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer, sowie kommerzielle Vermieter