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Thema Leerstandsabgabe:

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen im Rahmen des „Baupaketes“ die Gesetzesvorlage für eine Leerstandsabgabe zur Begutachtung vorgelegt.

Wir sehen in einer Leerstandsabgabe einen schwerwiegenden Eingriff in das „Recht auf Eigentum“ und den ersten Schritt zur stillen Enteignung, denn heute ist es die Leerstandsabgabe, morgen wird der Eigentümer gezwungen einen von der Regierung bestimmten Mieter aufzunehmen und übermorgen stellt die Regierung fest, dass für den Eigentümer kein Bedarf besteht, und die Immobilie geht ins öffentliche Gut über, weshalb wir dies nicht hinnehmen können.

Drei Regierungen davor hat eine Bundesregierung den Österreicherinnen und Österreichern empfohlen Vorsorgewohnungen für das Alter zu kaufen - das ist Ironie!

Die Bundesregierung schenkt den Genossenschaften eine Milliarde Euro, um leistbaren(?) Wohnraum zu schaffen. Bei dieser Aussage fühlt sich jede(r) private Vermieterin und Vermieter in Anbetracht zu den Mietpreisen der Genossenschaften (EUR 9,50 bis EUR 13,80 netto) verhöhnt.

Sollte die Bundesregierung (ÖVP und Grüne) mit Hilfe der SPÖ oder der FPÖ die zweidrittel Mehrheit im Parlament erreichen, werden wir in jedem Fall eine Verband- oder Sammelklage einbringen.

Sollten Sie bereits Vorschreibungen für die Leerstandsabgabe erhalten, empfehlen wir Ihnen diese sofort zu beeinspruchen und sich an uns zu wenden.

Beachten Sie aber auch, dass es sehr unfair wäre, wenn andere Vermieterinnen und Vermieter, welche durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages, solche Maßnahmen ermöglichen und Sie ohne Beitrag ebenfalls den Nutzen haben.

Mit Ihrer Mitgliedschaft würden auch Sie einen Beitrag dazu leisten, dass wir solche Verfahren führen können und daher ersuchen wir Sie darüber nachzudenken, ob Sie mit einer Mitgliedschaft ebenfalls Ihren Beitrag leisten wollen.

 

ACHTUNG:

Mitglieder können ein bereits vorgefertigtes Formular für den Einspruch bei uns anfordern!

 

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Ö S T E R R E I C H I S C H E R       EIGENTÜMER  & VERMIETER       B U N D E S V E R B A N D

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